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Sparkasse Online-Banking wieder freischalten: Anleitung

Aktualisiert: 16. Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Sparkasse Online-Banking wieder freischalten: Anleitung

Wenn Ihr Sparkassen-Online-Banking wegen mehrfacher Falscheingabe von PIN oder TAN gesperrt wurde, können Sie den Zugang in den meisten Fällen direkt online über die Website Ihrer Sparkasse mit einer gültigen TAN wieder freischalten. Alternativ gelingt die Entsperrung über einen schriftlichen Freischaltcode per Post oder persönlich in Ihrer Filiale unter Vorlage Ihres Personalausweises.

Kurz gesagt

Nach drei Falscheingaben wird der Zugang aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt. Eine Freischaltung ist sofort online möglich, wenn Sie Ihre korrekte PIN kennen und ein funktionierendes TAN-Verfahren (S-pushTAN oder chipTAN) nutzen. Haben Sie die PIN vergessen, müssen Sie online oder in der Filiale eine neue PIN anfordern.

Woran erkenne ich, warum mein Sparkassen-Zugang gesperrt wurde?

Die Sparkasse unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten von Sperren, die unterschiedliche Schritte zur Freischaltung erfordern:

Wie schalte ich das Sparkasse Online-Banking direkt online wieder frei?

Wenn Sie Ihre richtige PIN noch kennen und nur eine vorübergehende Sperre nach drei Fehlversuchen vorliegt, führen Sie folgende Schritte am Computer oder im Smartphone-Browser durch:

  1. Rufen Sie die offizielle Website Ihrer regionalen Sparkasse auf (z. B. sparkasse.de und dort Ihre Sparkasse auswählen).
  2. Klicken Sie oben rechts auf Anmelden und geben Sie Ihren Anmeldenamen (oder die Legitimations-ID) sowie Ihre bisherige, korrekte PIN ein.
  3. Nach dem Klick auf Anmelden erscheint automatisch der Hinweis, dass der Zugang gesperrt ist, zusammen mit dem Button Konto entsperren (je nach Sparkasse auch Zugang freischalten).
  4. Das System fordert Sie nun auf, eine TAN einzugeben. Öffnen Sie Ihre S-pushTAN-App oder nutzen Sie Ihren chipTAN-Generator, um die Freigabe zu erzeugen.
  5. Geben Sie die TAN auf der Website ein und bestätigen Sie. Ihr Zugang ist danach sofort wieder voll nutzbar.

Hinweis: In der Smartphone-App "Sparkasse" funktioniert diese Selbst-Entsperrung oft nicht direkt. Nutzen Sie dafür zwingend den Web-Browser auf dem Smartphone oder am PC.

Was tun, wenn die PIN vergessen wurde oder das Online-Banking dauerhaft gesperrt ist?

Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr wissen oder mehr als neun Fehlversuche stattgefunden haben, ist eine Online-Entsperrung mit der alten PIN unmöglich. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

  1. Gehen Sie auf die Login-Seite Ihrer Sparkasse und klicken Sie unter dem Anmeldefeld auf den Link Zugang vergessen? oder PIN vergessen.
  2. Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer neuen Start-PIN aus. Sie benötigen hierfür Ihre Kontonummer (IBAN) und Ihre persönlichen Daten.
  3. Die Sparkasse sendet Ihnen aus Sicherheitsgründen eine neue Start-PIN per Post zu. Das dauert in der Regel 2 bis 3 Werktage.
  4. Sobald der Brief vorliegt, melden Sie sich mit der neuen Start-PIN an und werden direkt aufgefordert, diese in eine persönliche, neue PIN zu ändern.

Sollten Sie den Vorgang beschleunigen wollen, besuchen Sie eine Filiale Ihrer Sparkasse vor Ort. Bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) mit. Der Berater kann die Identität prüfen und das Online-Banking oder die Ausgabe einer neuen PIN direkt veranlassen.

Wie wird die S-pushTAN-App wieder freigeschaltet?

Ist nicht das Online-Banking selbst, sondern speziell die S-pushTAN-App gesperrt (beispielsweise nach falscher Eingabe des App-Passworts oder nach einem Smartphone-Wechsel), gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie im Web-Browser das Online-Banking Ihrer Sparkasse auf und melden Sie sich an.
  2. Navigieren Sie zum Menüpunkt Service > PIN/TAN-Verwaltung > pushTAN verwalten (bei manchen Sparkassen unter Einstellungen > Banking-Verfahren).
  3. Wählen Sie die Option Neuen Registrierungsbrief anfordern oder pushTAN-Verbindung zurücksetzen.
  4. Sie erhalten den erforderlichen QR-Code zur erneuten Einrichtung entweder direkt per SMS (falls das SMS-Freischaltverfahren für Sie aktiv ist) oder innerhalb weniger Tage per Post.
  5. Öffnen Sie die S-pushTAN-App, wählen Sie Starten und scannen Sie den Registrierungs-QR-Code ein, um die App wieder mit Ihrem Konto zu verknüpfen.

Achtung vor Betrugsversuchen

Die Sparkasse wird Sie NIEMALS per E-Mail, SMS oder Telefon dazu auffordern, einen Link anzuklicken, um Ihr Online-Banking zu entsperren. Nachrichtentexte wie "Ihr Zugang wurde gesperrt, bitte verifizieren Sie sich hier" sind Phishing-Betrug! Leiten Sie solche Mails an phishing@verbraucherzentrale.nrw weiter und geben Sie niemals Ihre Daten auf fremden Seiten ein.

Fazit

Eine Sperrung des Sparkassen-Online-Bankings lässt sich bei vorübergehenden Sperren (3 Falscheingaben) innerhalb weniger Minuten online über den Browser mittels TAN-Eingabe aufheben. Haben Sie Ihre PIN vergessen oder wurde der Zugang nach neun Fehlversuchen endgültig gesperrt, bleibt aus Sicherheitsgründen nur die Anforderung einer neuen Start-PIN per Post oder der Weg in die nächste Sparkassen-Filiale unter Vorlage des Personalausweises.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Freischaltung des Sparkasse Online-Bankings?

Die Entsperrung nach drei Falscheingaben über die Website mittels TAN erfolgt sofort. Wenn Sie eine neue Start-PIN per Post anfordern müssen, dauert der Versand gewöhnlich 2 bis 3 Werktage. In der Filiale kann der Zugang oft am selben Tag freigeschaltet werden.

Kann ich mein Sparkassen Online-Banking am Telefon entsperren lassen?

Aus Sicherheitsgründen kann der Telefonservice der Sparkasse eine PIN-Sperre nicht direkt am Telefon aufheben. Die Mitarbeiter können Ihnen am Telefon jedoch die Zusendung einer neuen Start-PIN per Post veranlassen oder die Entsperrung in der Filiale vorbereiten.

Was kostet die Entsperrung oder eine neue PIN bei der Sparkasse?

Die reine Entsperrung des Zugangs über das Online-Banking oder in der Filiale ist kostenlos. Für die Neuerstellung und den postalischen Versand einer neuen Start-PIN erheben manche Sparkassen eine geringe Bearbeitungsgebühr laut Preis- und Leistungsverzeichnis (meist zwischen 2,00 und 5,00 Euro).

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