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Schufa: Falschen Eintrag löschen lassen – so korrigieren Sie Daten

Aktualisiert: 10. Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Schufa: Falschen Eintrag löschen lassen – so korrigieren Sie Daten

Einen falschen Schufa-Eintrag lassen Sie am schnellsten korrigieren, indem Sie Ihre Daten per kostenloser Datenkopie nach Art. 15 DSGVO oder über einen kostenfreien Schufa-Account prüfen und Fehler direkt bei der Schufa sowie dem meldenden Unternehmen melden. Bei unzulässigen Daten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Löschung, während fehlerhafte Angaben berichtigt werden müssen.

Kurz gesagt

Prüfen Sie Ihre Schufa-Einträge kostenlos und belegen Sie Fehler mit Unterlagen. Melden Sie Korrekturen zeitgleich der Schufa und dem jeweiligen Vertragspartner, damit falsche Kredite, Adressen oder Forderungen rasch entfernt werden.

Woran erkenne ich falsche Einträge in meiner Schufa-Auskunft?

Fehlerhafte Einträge führen dazu, dass Verträge für Mobilfunk, Mietwohnungen oder Kredite ohne Ihr Verschulden abgelehnt werden. Wie teltarif.de berichtet, sollten Sie Ihre gespeicherten Informationen daher regelmäßig auf Richtigkeit kontrollieren.

Typische Fehler bei der Auskunftei betreffen unterschiedliche Datenbereiche:

Schufa-Daten kostenlos prüfen: So gehen Sie vor

Sie müssen kein kostenpflichtiges Abo abschließen, um Ihre Speichereinträge einzusehen. Die Datenschutz-Grundverordnung sichert Ihnen eine kostenfreie Auskunft zu.

  1. Rufen Sie die offizielle Website der Schufa auf.
  2. Navigieren Sie zum Bereich „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“ oder nutzen Sie den Zugang über einen kostenlosen Schufa-Account.
  3. Füllen Sie das Formular aus und weisen Sie Ihre Identität nach. Sie erhalten die Übersicht Ihrer gespeicherten Daten postalisch oder digital.

Schufa: Falschen Eintrag löschen oder korrigieren – Notfallplan

Wenn Sie unrichtige oder veraltete Angaben entdeckt haben, unterscheidet man rechtlich zwischen einer Berichtigung und einer Löschung. Falsche Angaben (wie ein gedrehter Buchstabe im Namen) müssen berichtigt werden. Unzulässig gespeicherte Einträge (etwa unberechtigte Forderungen) müssen komplett gelöscht werden.

  1. Fehler dokumentieren: Sammeln Sie Belege, die den Fehler zweifelsfrei widerlegen (z. B. Personalausweis-Kopie, Kündigungsbestätigungen, Kontoauszüge über bezahlte Rechnungen).
  2. Schufa kontaktieren: Reichen Sie den Korrektur- oder Löschungsantrag zusammen mit Ihren Belegen schriftlich oder über das Online-Portal bei der Schufa ein.
  3. Meldendes Unternehmen anschreiben: Informieren Sie zeitgleich die Bank, den Mobilfunkanbieter oder den Händler, der den falschen Eintrag verursacht hat, und fordern Sie diesen zur Korrekturmeldung auf.

Speicherung gelöschter Daten

Datenschützer wie die Organisation noyb stellen derzeit die Praxis der Auskunftei infrage, da gelöschte Datensätze intern weiterverwendet worden sein sollen. Bei unberechtigten Speicherungen drohen Sammelklagen auf Schadensersatz.

Was tun, wenn die Schufa die Löschung ablehnt?

Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt den Antrag auf Löschung ab, stehen Ihnen in Deutschland offizielle Stellen zur Seite. Sie müssen den Vorfall nicht klaglos hinnehmen.

Fazit

Falsche Schufa-Einträge lassen sich durch eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO schnell aufspüren. Wer Fehler umgehend mit entsprechenden Belegen bei der Schufa und dem auslösenden Unternehmen meldet, kann eine Berichtigung oder Löschung erzwingen und schützt so die eigene Bonität.

Häufige Fragen

Ist die Schufa-Auskunft wirklich kostenlos?

Ja, gemäß Art. 15 DSGVO steht jedem Verbraucher eine kostenlose Datenkopie zu, die alle bei der Schufa gespeicherten Daten detailliert auflistet.

Was ist der Unterschied zwischen Berichtigung und Löschung?

Eine Berichtigung korrigiert fehlerhafte Angaben wie falsche Adressen. Eine Löschung entfernt unzulässige oder veraltete Einträge vollständig aus der Datenbank.

Wer hilft mir, wenn sich die Schufa stur stellt?

In Deutschland können Sie sich kostenlos an die Schufa-Schlichtungsstelle, die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes oder eine Verbraucherzentrale wenden.

Nach einer Meldung von teltarif.de vom 10.10.2026. Text und Anleitung stammen von SchlauImNetz.

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