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E-Rezept, elektronische Patientenakte und Gesundheits-Apps: Was Sie wissen müssen

Aktualisiert: 31. August 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Arztpraxen verschreiben Rezepte digital, Krankenhäuser speichern Befunde zentral, und die elektronische Patientenakte soll alle Behandlungen an einem Ort bündeln. Das spart Wege und Doppeluntersuchungen – wenn Sie wissen, wie die Systeme funktionieren und wo Ihre Entscheidungen liegen.

Das E-Rezept: drei Wege zur Einlösung

Ein E-Rezept ist ein verschlüsselter Datensatz auf einem Server. Die Praxis legt ihn ab, Sie lösen ihn in der Apotheke ein. Drei Wege sind üblich:

  1. Gesundheitskarte stecken: Die Apotheke liest das Rezept direkt von der Karte ab.
  2. Rezept-Code: Sie bekommen einen Papierausdruck mit Datamatrix-Code und lösen ihn in der Apotheke oder per App ein.
  3. Rezept-App der Krankenkasse: Nach Anmeldung sehen Sie alle offenen Verordnungen und können sie einer Apotheke zuweisen.

Für Angehörige wichtig: Liegt eine Vollmacht vor, kann der Rezept-Code weitergegeben werden. Die Karte bleibt dabei bei Ihnen – für die Einlösung genügt der Code.

Elektronische Patientenakte (ePA): Opt-out statt Opt-in

Die elektronische Patientenakte wird von den Krankenkassen bereitgestellt. Entscheidend für Sie: Die Teilnahme ist grundsätzlich vorgesehen, Sie können aber widersprechen, wenn Sie das nicht möchten. Ihre Rechte:

MöglichkeitBedeutung
WiderspruchKeine Anlage der Akte oder Löschung der Daten durch die Kasse
Freigabe einschränkenSie bestimmen pro Praxis oder Einrichtung, wer welche Dokumente sehen darf
Dokumente löschenEinträge können entfernt werden; Löschungen bleiben nachvollziehbar dokumentiert
Zugriffe prüfenDie Akte protokolliert, wer wann auf Daten zugegriffen hat

Für chronisch Kranke, Senioren und Familien mit mehreren Behandelnden ist die Akte meist ein Gewinn: Befunde, Medikamentenpläne und Arztbriefe liegen an einem Ort. Wenn Sie sie nutzen, prüfen Sie zweimal im Jahr das Zugriffsprotokoll und passen Sie die Freigaben an.

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel

Behandeln Sie Zugangsdaten zur Gesundheits-App wie Bankdaten: eigenes, langes Passwort und Zwei-Faktor-Anmeldung, App nur aus offiziellen App-Stores, keine Screenshots in Chats mit Dritten. Und: Kein Arzt, keine Kasse und keine Apotheke fragt Sie per E-Mail oder Telefon nach Zugangsdaten.

Gesundheits-Apps sinnvoll nutzen

Sie entscheiden: drei realistische Varianten

VariantePasst zuWichtig
Akte nutzen und aktiv pflegenchronisch Kranke, Menschen mit mehreren FachärztenZugriffsprotokoll regelmäßig prüfen, Freigaben anpassen
Akte nutzen, aber minimalGelegenheits-PatientenNur Befunde und Medikamentenplan freigeben
Widersprechenwer digitale Speicherung grundsätzlich ablehntSchriftlich widersprechen und Bestätigung aufbewahren

Häufige Fragen

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich der Akte widerspreche?

Die Kasse darf die Akte dann nicht befüllen; bereits gespeicherte Daten sind zu löschen. Lassen Sie sich die Umsetzung schriftlich bestätigen und bewahren Sie diesen Nachweis auf.

Kann der Arbeitgeber oder eine Versicherung die Akte einsehen?

Nein. Der Zugriff ist auf Behandelnde begrenzt und von Ihnen freizugeben. Es gibt keinen automatischen Zugriff für Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden.

Muss ich das E-Rezept in der App nutzen?

Nein. Der Ausdruck mit Code oder die Gesundheitskarte in der Apotheke funktionieren weiterhin und sind gleichwertig.

Was mache ich, wenn ich einen unberechtigten Zugriff entdecke?

Zugriff im Protokoll dokumentieren, Kasse schriftlich auffordern, den Vorgang aufzuklären und die Freigabe zu entziehen. Bei Verdacht auf Datenschutzverstoß können Sie sich an die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes wenden.

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