E-Rezept, elektronische Patientenakte und Gesundheits-Apps: Was Sie wissen müssen
Arztpraxen verschreiben Rezepte digital, Krankenhäuser speichern Befunde zentral, und die elektronische Patientenakte soll alle Behandlungen an einem Ort bündeln. Das spart Wege und Doppeluntersuchungen – wenn Sie wissen, wie die Systeme funktionieren und wo Ihre Entscheidungen liegen.
Inhalt
Das E-Rezept: drei Wege zur Einlösung
Ein E-Rezept ist ein verschlüsselter Datensatz auf einem Server. Die Praxis legt ihn ab, Sie lösen ihn in der Apotheke ein. Drei Wege sind üblich:
- Gesundheitskarte stecken: Die Apotheke liest das Rezept direkt von der Karte ab.
- Rezept-Code: Sie bekommen einen Papierausdruck mit Datamatrix-Code und lösen ihn in der Apotheke oder per App ein.
- Rezept-App der Krankenkasse: Nach Anmeldung sehen Sie alle offenen Verordnungen und können sie einer Apotheke zuweisen.
Für Angehörige wichtig: Liegt eine Vollmacht vor, kann der Rezept-Code weitergegeben werden. Die Karte bleibt dabei bei Ihnen – für die Einlösung genügt der Code.
Elektronische Patientenakte (ePA): Opt-out statt Opt-in
Die elektronische Patientenakte wird von den Krankenkassen bereitgestellt. Entscheidend für Sie: Die Teilnahme ist grundsätzlich vorgesehen, Sie können aber widersprechen, wenn Sie das nicht möchten. Ihre Rechte:
| Möglichkeit | Bedeutung |
|---|---|
| Widerspruch | Keine Anlage der Akte oder Löschung der Daten durch die Kasse |
| Freigabe einschränken | Sie bestimmen pro Praxis oder Einrichtung, wer welche Dokumente sehen darf |
| Dokumente löschen | Einträge können entfernt werden; Löschungen bleiben nachvollziehbar dokumentiert |
| Zugriffe prüfen | Die Akte protokolliert, wer wann auf Daten zugegriffen hat |
Für chronisch Kranke, Senioren und Familien mit mehreren Behandelnden ist die Akte meist ein Gewinn: Befunde, Medikamentenpläne und Arztbriefe liegen an einem Ort. Wenn Sie sie nutzen, prüfen Sie zweimal im Jahr das Zugriffsprotokoll und passen Sie die Freigaben an.
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel
Behandeln Sie Zugangsdaten zur Gesundheits-App wie Bankdaten: eigenes, langes Passwort und Zwei-Faktor-Anmeldung, App nur aus offiziellen App-Stores, keine Screenshots in Chats mit Dritten. Und: Kein Arzt, keine Kasse und keine Apotheke fragt Sie per E-Mail oder Telefon nach Zugangsdaten.
Gesundheits-Apps sinnvoll nutzen
- Nur offizielle Wege für Apps und Links: App Store oder Play Store des jeweiligen Anbieters beziehungsweise die offizielle Kassenwebsite.
- Zugriff prüfen: Eine Rezept-App braucht keine Kontakte, keine Kamera und keinen Standort. Verweigern Sie überflüssige Berechtigungen.
- Kein Zugriff ohne Biometrie: App mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung sichern, damit niemand auf dem entsperrten Handy mitlesen kann.
- Zweites Gerät für Angehörige: Wenn Sie für Eltern mitverwalten, notieren Sie, welche App mit welchem Konto verbunden ist – sonst verliert man bei Ausfällen den Zugang.
- Aktuelle Medikamentenliste in der Akte pflegen: Sie ist im Notfall die wertvollste Information.
Sie entscheiden: drei realistische Varianten
| Variante | Passt zu | Wichtig |
|---|---|---|
| Akte nutzen und aktiv pflegen | chronisch Kranke, Menschen mit mehreren Fachärzten | Zugriffsprotokoll regelmäßig prüfen, Freigaben anpassen |
| Akte nutzen, aber minimal | Gelegenheits-Patienten | Nur Befunde und Medikamentenplan freigeben |
| Widersprechen | wer digitale Speicherung grundsätzlich ablehnt | Schriftlich widersprechen und Bestätigung aufbewahren |
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich der Akte widerspreche?
Die Kasse darf die Akte dann nicht befüllen; bereits gespeicherte Daten sind zu löschen. Lassen Sie sich die Umsetzung schriftlich bestätigen und bewahren Sie diesen Nachweis auf.
Kann der Arbeitgeber oder eine Versicherung die Akte einsehen?
Nein. Der Zugriff ist auf Behandelnde begrenzt und von Ihnen freizugeben. Es gibt keinen automatischen Zugriff für Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden.
Muss ich das E-Rezept in der App nutzen?
Nein. Der Ausdruck mit Code oder die Gesundheitskarte in der Apotheke funktionieren weiterhin und sind gleichwertig.
Was mache ich, wenn ich einen unberechtigten Zugriff entdecke?
Zugriff im Protokoll dokumentieren, Kasse schriftlich auffordern, den Vorgang aufzuklären und die Freigabe zu entziehen. Bei Verdacht auf Datenschutzverstoß können Sie sich an die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes wenden.
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