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Behördengänge online: BundID, eID und digitale Anträge einfach erklärt

Aktualisiert: 1. September 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Anträge am Küchentisch statt Wartezimmer mit Nummernaufruf: Das ist der Plan der digitalen Verwaltung – und er funktioniert inzwischen bei vielen Leistungen. Die Voraussetzung ist ein einziges Konto, mit dem Sie sich bei Behörden identifizieren können. Wer es einmal eingerichtet hat, spart bei jedem Vorgang Zeit.

BundID: das zentrale Konto

Die BundID ist das Nutzerkonto für Online-Anträge von Bund, Ländern und vielen Kommunen. Sie besteht aus E-Mail-Adresse und Passwort und dient dem Login. Für die Identitätsprüfung gibt es zwei Stufen:

Die eID-Funktion aktivieren

Ihr Personalausweis hat auf der Rückseite eine Funktion für den Online-Ausweis. Sie ist nur nutzbar, wenn Sie sie freischalten lassen – persönlich beim Bürgeramt, meist zusammen mit der Ausgabe des Ausweises, oder später vor Ort. Ebenfalls nötig ist Ihre sechsstellige PIN, die Sie beim Freischalten selbst festlegen.

  1. Ausweis freischalten lassen und PIN merken – die PIN wird nicht gespeichert und kann nicht wiederhergestellt, nur neu gesetzt werden.
  2. Eine App zum Auslesen installieren, etwa die offizielle AusweisApp des Bundes.
  3. Beim Antrag: Ausweis an das Smartphone halten (NFC) oder in ein Kartenlesegerät stecken und PIN eingeben.
  4. Die App fragt, welche Daten an die Behörde übermittelt werden – das ist die datenschutzfreundlichste Variante: Die Behörde erhält nur, was sie braucht.

Gut zu wissen

Die Datenübermittlung läuft Ende-zu-Ende verschlüsselt, und die Behörde erfährt nur die freigegebenen Angaben. Sie können die PIN jederzeit im Bürgeramt neu setzen, wenn Sie sie vergessen haben.

Typische Anträge, die schon online funktionieren

Der Ablauf eines digitalen Antrags

  1. Antrag online starten und alle Unterlagen in digitaler Form bereitlegen: Ausweis, Nachweise, Rechnungen, ggf. Fotos oder gescannte Dokumente.
  2. Identität bestätigen über BundID mit eID – dabei genau lesen, welche Daten übermittelt werden.
  3. Zwischenspeichern nutzen: Online-Verfahren sind oft unterbrochen worden, wenn Unterlagen fehlen. Viele Anträge lassen sich speichern und später fertigstellen.
  4. Eingangsbestätigung sichern – als PDF abspeichern und den Vorgang mit Aktenzeichen ablegen.
  5. Nachfragen schriftlich beantworten und Fristen notieren. Halten Sie ein digitales Ordnersystem bereit: Jahr, Behörde, Vorgangsnummer.

Was Sie trotzdem auf Papier behalten sollten

Digital löst nicht alle Fälle. Einige Vorgänge bleiben papiergebunden oder benötigen Originale, etwa bei Urkunden, Erbschein, bestimmten Vollmachten oder der Anmeldung eines Gewerbes. Klären Sie vorab telefonisch, welche Unterlagen im Original verlangt werden – dann ersparen Sie sich eine zweite Anreise.

Phishing erkennt man an denselben Merkmalen wie bei Banken

Falsche Behördenmails mit Zahlungsaufforderungen sind verbreitet. Behörden fordern niemals Geld per Geschenkkarten, Kryptowährung oder an ausländische Konten. Prüfen Sie Links immer, indem Sie die offizielle Seite selbst öffnen – nie den Link aus der E-Mail anklicken.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn ich meine eID-PIN vergessen habe?

Persönlich zur Ausweisbehörde gehen und eine neue PIN setzen lassen. Wenn Sie den Ausweis noch nicht freigeschaltet haben, können Sie das dort ebenfalls nachholen.

Kann ich für Angehörige Anträge stellen?

Ja, mit Vollmacht oder als gesetzlicher Vertreter. Prüfen Sie vorher, ob das Portal eine Vertretungsfunktion anbietet oder ob die Unterschrift im Original nötig ist.

Kostet die BundID etwas?

Nein, das Nutzerkonto ist kostenlos. Kosten können allenfalls für den Vorgang selbst oder für beglaubigte Unterlagen entstehen.

Sehen alle Behörden meine Daten über die BundID?

Nein. Über die eID werden nur die Daten übermittelt, die für den konkreten Antrag freigegeben wurden, und Sie sehen vorher, welche das sind.

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