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Digitaler Nachlass: Was mit Konten, Fotos und Abos passiert

Aktualisiert: 30. August 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Ein Nachlass besteht heute nicht mehr nur aus Papieren und Möbeln, sondern aus E-Mail-Konten, Cloud-Speichern, Streaming-Abos, Online-Banking, Social-Media-Profilen und Kaufläufen. Angehörige stehen dann vor einem Problem, das ihnen niemand beigebracht hat: Sie finden keine Passwörter, erreichen keinen Support und zahlen weiter für Leistungen, die niemand mehr nutzt.

Rechtlicher Rahmen in Kürze

Der digitale Nachlass fällt grundsätzlich mit dem übrigen Vermögen auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Nutzerkonten vererbbar sind – ein Zugang darf also nicht mit dem Argument „höchstpersönlich" verweigert werden. Praktisch heißt das:

Was Angehörige zuerst tun sollten

  1. Verträge und Abbuchungen sichten: Kontoauszüge der letzten drei Monate zeigen fast alle Abos. Kündigen Sie mit Sterbeurkunde und Erbenstellung, viele Anbieter akzeptieren ein Sonderkündigungsrecht.
  2. E-Mail-Konto sichern: Es ist der Schlüssel zu allen anderen Diensten. Zugang über Anbieter-Support und Nachweise anfordern – ohne Zugriff auf die E-Mail bleiben viele Konten verschlossen.
  3. Geräte ausschalten statt öffnen: Ein entsperrtes Handy ist oft die einzige Brücke zu Konten. Notieren Sie den Sperrcode, bevor Sie das Gerät abgeben oder zurücksetzen.
  4. Soziale Profile klären: Konten können in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden – dafür gibt es Formulare der Plattformen.
  5. Kündigungen schriftlich und mit Nachweis – bei Abos, Verträgen und Domain-Registrierungen.

Nicht selbst anmelden, wo es verboten ist

Für Erben ist der Zugang grundsätzlich erlaubt, für Freunde, Partner ohne Testament oder Bekannte nicht. Wer ohne Berechtigung Konten öffnet, macht sich strafbar. Klären Sie die Berechtigung – oder fordern Sie den Zugang über den Anbieter an.

So sorgen Sie zu Lebzeiten vor

Vorsorge ist unspektakulär, aber sie entscheidet, ob Angehörige Wochen mit Support-Tickets verbringen. Vier Maßnahmen genügen:

  1. Passwortmanager mit Notfallzugang. Seriöse Manager bieten eine Funktion, mit der eine benannte Person nach einer Wartezeit Zugriff erhält – ohne dass Sie die Passwörter aufschreiben müssen.
  2. Verschlossener Umschlag oder Safe mit einer aktuellen Liste: Konten, Anbieter, Kundennummern, Verträge, Abos, Geräte-Sperrcodes. Beides getrennt aufbewahren: Liste und Zusatzinformation.
  3. Vollmacht und Testament: Benennen Sie eine Vertrauensperson und regeln Sie, wer Zugriff erhalten soll. Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge.
  4. Konto-Vorkehrungen nutzen: Manche Anbieter erlauben, eine Vertrauensperson oder einen Stilllegungsplan zu hinterlegen.

Checkliste für den Ernstfall

BereichErste Schritte
Geld und VerträgeKontoauszüge prüfen, Abos kündigen, Versicherungen informieren
KommunikationE-Mail-Zugang sichern, Adressbuch exportieren, wichtige Kontakte informieren
GeräteHandy und Rechner sichern, verschlüsselte Sicherungen behalten, nicht zurücksetzen
Online-ProfileProfile in Gedenkzustand versetzen oder löschen lassen
DatenkopienFotos und Dokumente aus Cloud-Diensten lokal sichern, bevor Konten gelöscht werden

Wichtig: Sichern Sie Daten, bevor Sie Konten löschen. Nach der Löschung sind Fotos und Dokumente unwiederbringlich weg – und sie gehören oft zu den emotional wertvollsten Dingen.

Häufige Fragen

Habe ich als Ehepartner automatisch Zugriff auf alle Konten?

Nicht automatisch auf jedes Konto. Als Erbe oder Erbin haben Sie Anspruch auf Zugang, müssen ihn aber beim Anbieter geltend machen. Legen Sie daher zu Lebzeiten Regelungen fest.

Darf ich das Handy eines Verstorbenen entsperren lassen?

Als Erbe ja, sofern es keine anderslautende Regelung gibt. Es ist häufig der einfachste Weg, weil SMS-Codes für Passwort-Zurücksetzungen dort ankommen.

Was passiert mit unbezahlten Rechnungen nach dem Tod?

Sie gehören zur Nachlassverbindlichkeit und werden aus dem Nachlass beglichen. Informieren Sie Anbieter früh und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Forderungen bestehen.

Kann ich verhindern, dass Angehörige meine Daten sehen?

Schwierig. Konten sind vererbbar, ein pauschales Geheimhalten ist rechtlich kaum durchsetzbar. Der bessere Weg ist, zu Lebzeiten zu entscheiden, was gelöscht werden soll – und das schriftlich zu dokumentieren.

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